Klausurtagung – Teamentwicklung – Strategie-Workshop
Regelmäßige Teamentwicklung sichert gute Zusammenarbeit im Gremium. Sie ist nicht nur wichtig bei der Neuzusammensetzung des Gremiums, sondern auch als Zwischenbilanz der bisherigen Arbeit eines erfahrenen Teams und der Entwicklung oder Korrektur der gemeinsamen Strategie.
Hierbei unterstützen wir euch. Durch den von uns begleiteten Prozess der Teamentwicklung wird im Betriebs- oder Personalratsgremium eine klare und einzigartige Identität gebildet. Es werden Kooperationsbereitschaft und Teamgeist gefördert und die Arbeitseffizienz des Teams gesteigert.
Ein Betriebs- oder Personalratsteam…
➢ erarbeitet gemeinsame Ziele
➢ entwickelt Strategien zum Erreichen dieser Ziele
➢ arbeitet kooperativ zusammen
➢ entwickelt Gemeinschaftsgeist (teamspirit)
➢ übernimmt gemeinschaftlich Verantwortung für seine Arbeit.
In dem Teamentwicklungsprozess werden nicht nur Kompetenzen einzelner Teammitglieder oder der ganzen Gruppe optimiert, sondern auch die Struktur der Zusammenarbeit neu geordnet.
In dem Teamentwicklungsprozess werden Kompetenzen einzelner Teammitglieder und der ganzen Gruppe optimiert und die Struktur der Zusammenarbeit wird neu geordnet.
Gemeinsam mit uns entwickelt ihr eure individuelle Klausurtagung
Teamentwicklung darf nicht dem Zufall überlassen werden, sie bedarf einer professionellen Unterstützung. Unsere Teamentwicklung ist passgenau von der Situationsanalyse bis zur Lösungsstrategie. Wir unterstützen euren Betriebs- oder Personalrat bei der Entwicklung einer tragfähigen, zukunftsorientierten Strategie. Das Ziel ist eine handlungsfähige Interessenvertretung, die betriebliche Veränderungen konstruktiv mitgestaltet.
Klausurdurchführung
Veranstaltungsort, Zeitraum und Kosten werden individuell vereinbart.
Coaches / Referenten:
- Rüdiger Deppe, Fachreferent für Arbeitsrecht, Mediator und Ausbilder Mediation, systemischer Coach
- Margot Muster, Juristin, Fachreferentin für Arbeitsrecht, Mediatorin
Flyer: Klausurtagung – Teamentwicklung – Strategie-Workshop
Beschlussfassung zur Teamentwicklung/ Klausurtagung ist nach § 37 Abs. 6 BetrVG, sowie des § 46 Abs. 6 BPersVG oder entsprechenden LPersVG möglich. |