Betriebsverfassungsrecht 3 (BR 3) kompakt

Ort: Uslar-Fürstenhagen
Termin: 16. Oktober 2023 10:00 – 19. Oktober 2023 15:30

Grundqualifizierung für Betriebsräte in der Energie- und Wasserwirtschaft

Programmbeschreibung  

Das Seminar legt seinen Schwerpunkt auf die Bestimmungen zur qualifizierten Mitbestimmung. Es bietet unverzichtbares Basiswissen für die Betriebsratsarbeit. In erster Linie werden die §§ 76, 76a, 77, 80, 85 und 87 des Betriebsverfassungsgesetzes beleuchtet.

Themenkomplexe sind Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten, Verhandlungsführung, Durchsetzen und Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Zu diesen Themen wird der betriebliche Kontext der teilnehmenden Betriebe hergestellt und mit Beispielen aus der täglichen Betriebsratsarbeit ergänzt.

Themen/Inhalte:

  • Die Systematik des Arbeitsrechts
  • Überblick über die Regelungen zur Mitbestimmung
  • Tarifvorbehalt und Grenzen der Mitbestimmung
  • Initiativrecht des Betriebsrats
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Form, Inhalt, Kündigung
  • Informations-, Öffentlichkeitsarbeit
  • Verhandlungsführung und Strategie
  • Das Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
  • Die Einigungsstelle
  • Das Beschwerderecht nach dem BetrVG
  • Hinzuziehen von Sachverständigen

Seminardurchführung

Veranstaltungsort: 37170 Uslar-Fürstenhagen „Landgasthaus zur Linde“

Seminarzeitraum: 16.10. – 19,10.2023

Kosten:

  • 1.058,00 € Seminargebühr inkl. Seminarmaterial
  • Tagungspauschale mit Abendessen 310,00 €
  • Übernachtung 60,00 €/Nacht.

alle Posten zzgl. der geltende MwSt.

Seminarnummer: WW 17 23 00

Anmeldungen bitte bis zum 15.09.2023

Referenten: 

  • Rüdiger Deppe, Fachreferent für Arbeitsrecht, Mediator BM®, Coach, Inh. WissensWerk
  • Margot Muster, Juristin, Fachreferentin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin

Das Seminar vermittelt Kenntnisse im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die Arbeit als Betriebsrat erforderlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 – 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).

Weitere Infos zum Seminar: Seminar BR 3 kompakt

Weitere Infos zum Hotel: Landgasthaus Zur Linde

 

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